§ 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
Wie §§ 10d und f hat auch § 10g seine „Wurzeln“ in der Finanzkrise der Jahre 2007/08 und ist das Endergebnis einer über die internationale Regulierungspyramide verlaufenden Prozesses, der über das in internationalen Organisationen definiertem „Soft Law“ zunächst unverbindliche Rahmenbedingungen formuliert, die sodann von den jeweils zuständigen Legislativorganen in international wie national verbindliches Recht zu transformieren sind.
Die Schlusserklärung zum G20-Gipfel vom 4. November 2011 in Cannes verabschiedet zunächst in Tz. 28 das Rahmenwerk des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zu global systemrelevanten Banken, formuliert jedoch in Tz. 29 einen darüber hinausgehenden Auftrag:
„Wir ersuchen das FSB, in Absprache mit dem BCBS bis zum G20- Finanzgipfel im April einen Fortschrittsbericht über die Definition der Modalitäten für die zügige Ausweitung des G-SIFI-Rahmens auf national systemrelevante Banken vorzulegen.“