KWG/CRR
 

§ 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters

§ 22m regelt die Bekanntmachung der Bestellung und Abberufung des Sachwalters. Die Vorschrift regelt, dass und wie der Rechtsverkehr über die Bestellung und Abberufung eines Sachwalters informiert wird.

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