§ 53r Zuständigkeit
Zur Umsetzung des DLT-Pilot Regimes im deutschen Recht wurde das Kreditwesengesetz (KWG) angepasst. Dies geschah durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG), das u. a. Änderungen im KWG und in der WpHG enthielt.
Lieferung: 07/25mit Smartlink: https://www.kwgcrrdigital.de/kwg_0115_053r