§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
Die Überschrift von § 63 a erhielt durch das Vierte Ä. G. KWG eine neue Fassung, da die Deutsche Demokratische Republik nach ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht.
Lieferung: 03/03mit Smartlink: https://www.kwgcrrdigital.de/kwg_0115_063a