Artikel 104a Neueinstufung einer Position
Neben der initialen Zuordnung von Geschäftsmodellen, Produkten und Positionen in das Handels- oder Bankbuch kann im Laufe des Lebenszyklus eines Geschäfts in gewissen Sonderfällen eine sog. Neueinstufung erfolgen, das heißt das Geschäft, welches ursprünglich dem Handelsbuch zugeordnet gewesen ist, soll nun dem Bankbuch zugewiesen werden – oder andersherum.
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