KWG/CRR
 

Artikel 111 Risikopositionswert

Kapitel 2 von Teil 3 (Eigenmittelanforderungen) Titel II (Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko) beinhaltet die Anforderungen an den Kreditrisikostandardansatz (KSA). Beim KSA handelt es sich um ein Standard-Verfahren zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko eines Instituts. Institute ermitteln hierbei anhand von vorgegebenen Risikopositionsklassen (z.B. Unternehmen, Mengengeschäft, siehe Art. 113) und Risikogewichten die Anrechnungsbeträge von Kreditrisikopositionen. Im Unterschied zum IRBA1 werden hierbei keine internen Bonitätsbeurteilungen zugrunde gelegt.

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