Artikel 25 Kernkapital
Die CRR definiert drei Kapitalkategorien, die sich aus dem Basel III-Text ableiten: das harte Kernkapital, das zusätzliche Kernkapital sowie das Ergänzungskapital. Das Kernkapital besteht dabei aus der Summe des harten Kernkapitals und des zusätzlichen Kernkapitals. Die Summe des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals bildet dabei die Eigenmittel. Damit unterstreicht die CRR, dass sich der aufsichtsrechtliche Begriff der Eigenmittel deutlich vom handelsrechtlichen Begriff des Eigenkapitals abgrenzt.
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