KWG/CRR
 

Artikel 397 Berechnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen für Großkredite im Handelsbuch

Überschreitungen der Großkreditgrenzen für Risikopositionen im Handelsbuch sind nach Art. 395 Abs. 5b) mit zusätzlichen Eigenmitteln zu unterlegen. Dabei regeln die Art. 397 f. nur, welche zusätzlichen Eigenmittel- und sonstige organisatorische Anforderungen für die nach Art. 395 Abs. 5 „zulässigen“ Großkreditüberschreitungen im Handelsbuch gelten.

Lieferung: 08/23