KWG/CRR
 

Artikel 429 Berechnung der Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote ist das Ergebnis der Teilung der Kapitalmessgröße durch die Gesamtrisikopositionsmessgröße und wird als Prozentsatz ermittelt. Die Verschuldungsquote ist am Berichtsstichtag zu berechnen.

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