AT 2 Anwendungsbereich
Durch die Integration der organisatorischen Anforderungen an Wertpapierdienstleister in die MaRisk im Rahmen der MaRisk-Novelle 2007 (vgl. Kommentierung zu AT 1 Tz. 4; vormals AT 1 Tz. 3) dienen diese neben solvenzrechtlichen Zielen (AT 2 Tz. 1 Satz 1) nunmehr ausdrücklich auch dem Schutz der Interessen des Wertpapierdienstleistungskunden (AT 2 Tz. 1 Satz 2).
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