Begründung zur Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung vom 16.01.2018
In der Vergangenheit wurde seitens der Bundesanstalt häufig festgestellt, dass die Prüfungszeiträume hinsichtlich der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften und des Jahresabschlusses über ein halbes Jahr hinaus auseinanderfielen. Durch die eingefügte Ergänzung soll dies künftig verhindert werden.
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