BTO 2.2.3 Abbildung im Risikocontrolling
Die Regelungen in BTO 2.2.1 und BTO 2.2.2 haben vor allem zum Ziel, mögliche operationelle Risiken zu begrenzen. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die Handelsgeschäfte vollständig dokumentiert und erfasst werden.
Lieferung: 09/22mit Smartlink: https://www.kwgcrrdigital.de/kwg_0130_bto_2-2-3