KWG/CRR
 
Wertpapieraufsicht  
03.01.2018

EU-Kommission schlägt risikogerechtere Vorschriften für Kapitalmarktunion vor

ESV-Redaktion Recht
EU-Kommission will risikogerechtere Vorschriften für Kapitalmärkte (Foto: Rawpixel.com/Fotolia.com)
Die Europäische Union braucht nach Auffassung der EU-Kommission stärkere Kapitalmärkte. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission zwei Änderungen des aufsichtlichen Rahmens für Wertpapierfirmen vorgeschlagen. Die Änderungen sollen die Kapitalmärkte effizienter machen und die Aufsicht verbessern.

Die Reformvorschläge würden den bestehenden Rahmen, der in der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV/CRR) und in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2/MiFIR) festgelegt ist, ändern. Danach wäre die Mehrheit der Wertpapierfirmen innerhalb der EU nicht mehr von den Vorschriften, die ursprünglich für Banken bestimmt waren, erfasst. So sind neben Banken mehrere tausend kleine und große Wertpapierfirmen an den EU-Kapitalmärkten tätig. Diese beraten ihre Kunden oder helfen Unternehmen bei der Erschließung der Kapitalmärkte, bei der Verwaltung ihrer Vermögen oder stellen Marktliquidität bereit und erleichtern hierdurch EU-weite Investitionen.

Vor allem sollen die Neuvorschläge den Bürokratieaufwand verringern, den Wettbewerb steigern und die Investitionsströme verstärken. Dies, so die Kommission, entspreche den Prioritäten der Kapitalmarktunion.

Die zentralen Elemente des Vorschlags

Kern der Neuvorschläge sind einfachere Aufsichtsregeln für die überwiegende Mehrheit der nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen. Dabei soll die Finanzstabilität nicht gefährdet werden.

Zudem sollen geänderte Vorschriften gewährleisten, dass große systemrelevante Wertpapierfirmen mit bankenähnlichen Tätigkeiten und Risiken wie Banken reguliert und beaufsichtigt werden. Diese systemrelevanten Wertpapierfirmen würden somit von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden. Dies soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den großen systemrelevanten Finanzinstituten gewährleisten.

Zwei Gruppen von nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen

Die neuen Vorschriften sehen eine Unterteilung der nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen in zwei Gruppen vor:  

  • Größere Firmen: Für größere Firmen ist eine neue Risikomessung vorgesehen, die auf das jeweilige Geschäftsmodell abstellt. Handeln die Unternehmen mit Finanzinstrumenten, sollen diese Vorschriften mit einer vereinfachten Fassung der bestehenden Vorschriften kombiniert werden.
  • Kleinste Wertpapierfirmen mit niedrigstem Risikoprofil: Für die kleinsten Wertpapierfirmen mit niedrigstem Risikoprofil sollen die Eigenkapitalanforderungen vereinfacht werden. Die neuen Vorschriften sollen nicht nur die Risiken von Wertpapierfirmen erfassen, sondern auch so flexibel sein, damit sie auf verschiedene Geschäftsmodelle angewendet werden können. Zudem sollen sie sicherstellen, dass diese  Unternehmen auch weiterhin rentabel arbeiten können. Die genannten Unternehmen sollen aber keinen zusätzlichen Anforderungen an die Corporate Governance oder an die Vergütung unterworfen werden.

Systemrelevante Wertpapierfirmen 

Systemrelevante Unternehmen mit bestimmten bankenähnlichen Funktionen und mit Vermögenswerten von mehr als 30 Mrd. EUR sollen nach dem Kommissionsvorschlag zufolge als Kreditinstitute eingestuft werden. Damit werden diese wie Banken behandelt.

Bankenähnliche Tätigkeiten wären zum Beispiel Zeichnung und Handel auf eigene Rechnung. Befinden sich diese Unternehmen in einem Mitgliedsstaat der Bankenunion, würde dies bedeuten, dass die betreffenden  Unternehmen auch dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der direkten Aufsicht der EZB unterliegen.

Hintergrund
  • Die Kommission hatte schon im Rahmen ihres Aktionsplans zur Kapitalmarktunion angekündigt, für einen wirkungsvolleren Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen zu sorgen zu wollen.
  • In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gibt es mehrere tausend Wertpapierunternehmen. Die meisten sind kleine bis mittlere Unternehmen. Anders als Banken gewähren diese Unternehmen weder Kredite noch nehmen sie Einlagen entgegen. Damit sind sowohl das Kreditrisiko als auch das Rückforderungsrisiko von Einlegern deutlich geringer.
  • Die Vorschläge der Kommission gehören zum sogenannten REFIT-Programm und folgen aus einem Mandat, das der Kommission in der Eigenkapitalverordnung (CRR) übertragen wurde. Die Überarbeitung der Vorschriften stützt sich auf Empfehlungen der EBA vom September 2017.
 
Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis - zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion -  hierzu: „Unsere Vorschriften müssen verhältnismäßig und risikogerecht sein. (….). Die neuen Vorschriften werden zu gut funktionierenden Kapitalmärkten beitragen und gleichzeitig Finanzstabilität gewährleisten”.

Jyrki Katainen, ebenfalls Kommissionsvizepräsident - zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit -  erklärte: „Größerer Wettbewerb und Anlegerschutz sind zwei Seiten derselben Medaille, die das Marktvertrauen stärken und das Wachstum stützen”.

Quelle: PM der Europäischen Kommission vom 20.12.2017 - Die Vorschläge der Kommission