KWG/CRR
 

    Art. 440 CRR Offenlegung von antizyklischen Kapitalpuffern

Der antizyklische Kapitalpuffer (Countercyclical capital buffer, CCyB) ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht. Er soll den Bankensektor gegenüber systemischen Risiken aus dem Kreditzyklus widerstandfähiger machen. Die Idee dahinter ist, dass in Zeiten übermäßigen Kreditwachstums Institute einen zusätzlichen antizyklischen Kapitalpuffer aufbauen, der im Krisenfall aufgezehrt werden kann und zur Abfederung von Verlusten dient (vgl. Deutsche Bundesbank: „Mehr Eigenkapital gegen Krisen: der antizyklische Kapitalpuffer“ v. 25.11.2015, www.bundesbank.de/Themen). Die Aufsichtsbehörden könne daher den Aufbau des antizyklischen Kapitalpuffers anordnen, wenn ein übermäßig hohes Kreditwachstum vorliegt oder wenn andere Indikatoren dies erforderlich erscheinen lassen.

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