KWG/CRR
 

    Artikel 14 Eingeschränkt nutzbare zugesagte Liquiditätsfazilitäten

Liquiditätsfazilitäten einer Zentralbank können aus Sicht eines Kreditinstituts im Liquiditätspuffer angerechnet werden (vgl. Tabelle 1). Der Einsatz solcher Liquiditätsfazilitäten soll allerdings sehr eingeschränkt erfolgen. Aus diesem Grund ist die Verwendung der Fazilitäten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (Art. 14 Buchst. a).

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