Artikel 14 Eingeschränkt nutzbare zugesagte Liquiditätsfazilitäten
Liquiditätsfazilitäten einer Zentralbank können aus Sicht eines Kreditinstituts im Liquiditätspuffer angerechnet werden (vgl. Tabelle 1). Der Einsatz solcher Liquiditätsfazilitäten soll allerdings sehr eingeschränkt erfolgen. Aus diesem Grund ist die Verwendung der Fazilitäten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (Art. 14 Buchst. a).
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