Artikel 24 Abflüsse aus stabilen Privatkundeneinlagen
Bei den Privatkundeneinlagen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen über
– natürlichen Personen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die zur Forderungsklasse Mengengeschäft gehören, sowie
– Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro beträgt.
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