KWG/CRR
 

    Artikel 428h CRR Günstigere Behandlung innerhalb einer Gruppe oder innerhalb eines institutsbezogenen Sicherungssystems

Die zuständigen Behörden können für den Fall, dass Art. 428g nicht zur Anwendung kommt, alternative ASF- und RSF-Faktoren vorschreiben. Instituten ist es dann im Einzelfall gestattet, einen höheren ASF-Faktor oder einen niedrigeren RSF-Faktor anzuwenden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Lieferung: 09/20