Es entspricht einem alten kaufmnnischen Grundsatz, Kredite nur nach sorgfltiger Prfung der Bonitt eines Kunden zu gewhren und bei bestehenden Kreditverhltnissen die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhltnisse zu berwachen. In der Bankwirtschaft hat die Prfung der Kreditwrdigkeit eine elementare Bedeutung, da dort berwiegend mit Fremdgeldern gearbeitet wird, die dem Kreditinstitut aufgrund des Vertrauens der Einleger in die Soliditt des Geschftes zuflieen. 18 KWG beinhaltet daher eigentlich nur eine Selbstverstndlichkeit, erhebt sie aber zu einer gesetzlichen Norm. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Kreditinstitute die Kreditwrdigkeit ihrer Kreditnehmer in ausreichendem Mae anhand von Unterlagen prfen (Beg.Reg.E. zu 17 KWG i. d. E. von 1962 Kza 575, S. 31, 32). Die Vorschrift des 18 dient dem Schutz des einzelnen Kreditinstituts und seiner Einleger. Sie hlt die Kreditinstitute ber die Kreditwrdigkeitsprfung zu einem risikobewussten Kreditvergabeverhalten an. Die Kreditentscheidung selbst bleibt aber in der alleinigen Verantwortung der kreditgewhrenden Bank.
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