Mit der Umsetzung der Zweiten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie vom 15. Dezember 1989 durch das 4. KWG-Änderungsgesetz wurde der sog. „Europäische Pass“ für Kreditinstitute mit Sitz in einem EG- Staat eingeführt. Seit der Änderung durch das Sechste KWG-Änderungsgesetz erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschrift, die zuvor nur Einlagenkreditinstitute (Kreditinstitute, die Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben – § 1 Abs. 3d Satz 1) betraf, auch auf Wertpapierhandelsunternehmen (§ 1 Abs. 3d Satz 4). Die Regelung wurde ferner über die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft hinaus auf alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (§ 1 Abs. 5a), die das entsprechende Regelwerk eingeführt haben, ausgedehnt. Damit wurden die Artikel 8 Abs. 3 und 14 Abs. 1 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, die durch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente vom 21. April 2004 und später durch die Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 ersetzt wurde, umgesetzt.
Lieferung: 08/18Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.