Nach Magabe des 53m Abs. 1 KWG muss ein Antrag auf Zulassung als CCP im Inland nach den Art. 14 und 17 EMIR die in der Vorschrift gesetzlich aufgezhlten Angaben und Nachweise enthalten. 53m Abs. 2 KWG enthlt eine Ermchtigungsgrundlage fr die BaFin zur Anforderung weiterer Unterlagen, soweit diese fr die Beurteilung des Zulassungsantrags erforderlich sind. Die Vorschrift wurde durch das Ausfhrungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister vom 13.2.2013 (EMIR-Ausfhrungsgesetz) in das KWG eingefgt.
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