Die Werthaltigkeit zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanzierter Positionen ist von Natur aus unsicher; d. h. der "wahre" ökonomische Wert kann höher oder niedriger sein als bilanzielle Wert. Institute sind dabei der Unsicherheit ausgesetzt, dass der in den Büchern abgebildete beizulegende Zeitwert bei Vermögenswerten (Aktiva) somit niedriger sein kann bzw. bei Verbindlichkeiten (Passiva) höher sein, kann. als der im Rahmen einer Veräußerungstransaktion bzw. Tilgung erzielbare oder zu begleichende Wert. Diese mögliche Differenz von erzielbarem Wert bzw. zu begleichendem Wert einerseits und beizulegendem Zeitwert andererseits wird als Bewertungunsicherheit bezeichnet.
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