Da das Kreditrisiko regelmäßig eines der bedeutendsten Risiken in Instituten ist, beinhaltet die CRR umfangreiche Regelungen, die diese Risiken begrenzen sollen. Derartige Anforderungen gibt es nicht erst seit Einführung der CRR im Jahr 2014, sondern sie waren auch schon in der Bankenrichtlinie (2006/48/EG)3 und den darauf beruhenden nationalen Vorschriften enthalten. Sie haben sich seit dieser Zeit aber weiterentwickelt.
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