Titel V des Teil 3 zu den Eigenmittelanforderungen spricht in der Überschrift vom Abwicklungsrisiko. Jedoch umfasst dieser Titel neben diesem Risiko auch das Vorleistungsrisiko. Das Abwicklungs- oder Lieferrisiko (auch Erfüllungsrisiko oder auf Englisch Settlement risk bezeichnet) sowie das Vorleistungsrisiko (auf Englisch Pre-settlement risk oder Free deliveries bezeichnet) sind eng miteinander verwandt und treten auf, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses und der tatsächlichen Erfüllung ein zeitlicher oder prozessualer Unterschied besteht. Die Risiken unterscheiden sich dabei vor allem in Bezug auf den Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses sowie den Zeitraum bis zur tatsächlichen Erfüllung. Übliche Bankgeschäfte, die diesen Risiken unterliegen, sind Wertpapier-, Rohstoff- und Devisengeschäfte.
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