Artikel 452 Offenlegung der Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken
Titel III von Teil 8 der CRR beinhaltet Anforderungen an die Offenlegung bei Verwendung bestimmter Instrumente oder Methoden (vgl. Art. 452 bis 455). In diesem Titel sind die spezifischen Offenlegungsanforderungen bei Verwendung interner Verfahren und Kreditrisikominderungstechniken geregelt. Art. 452 regelt die Offenlegungsanforderungen für Institute, die ihre Kreditrisiken nach dem IRB-Ansatz ermitteln.
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