Die Offenlegungsanforderungen von Art. 455 richten sich an Institute, die für die Ermittlung ihrer Marktrisikopositionen ein internes Modell verwenden können1. Voraussetzung hierfür ist, dass ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatzes (AIMA) nach Art. 325az erteilt wurde. Art. 455 wurde im Rahmen der CRR I zum 01.01.20214 eingeführt, mit der CRR II gab es lediglich kleinere redaktionelle Anpassungen. Eine umfangreiche Überarbeitung hat der Artikel hingegen im Zuge der CRR III erfahren. Hintergrund ist die Implementierung des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB), mit dem strengere Anforderungen an interne Modelle und ein überarbeiteter Standardansatz einhergehen. Die Offenlegung von Marktpreisrisiken basiert ab der CRR III auf den neuen Anforderungen, jedoch mit einer Übergangsfrist für die tatsächliche Einführung (s. Rn. 3 und 4 hier).
Lieferung: 08/26Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
