Der Begriff „Stresstests“ wurde in den MaRisk erstmals im Rahmen der zweiten MaRisk-Novelle 2009 verwendet. Völlig neu war dieser Ansatz auch damals nicht. Schon die MaRisk 2005 verlangten, dass für die im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigten (wesentlichen) Risiken regelmäßig „angemessene Szenariobetrachtungen“ anzustellen sind (AT 4.3.2 Tz. 3 MaRisk a. F.). Und auch der Begriff „Stresstests“ ist bereits seit längerem gebräuchlich, vgl. z. B. „Stresstests bei deutschen Banken – Methoden und Ergebnisse“ in Deutsche Bundesbank Monatsbericht, Oktober 2004, S. 79 bis 88.
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