Aufsichtliche Anforderungen an die Nutzung von Modellen sind als solche nicht neu (Stichwort: Modell-Governance). So hatte die Deutsche Bundesbank bereits 2013 in einem Monatsaufsatz zur Risikotragfähigkeit ihre Erwartungshaltung beim Einsatz von (Kreditportfolio-)Modellen dahingehend formuliert, dass sich Institute in jedem Fall der Grenzen eines komplexen Verfahrens bewusst sein müssen. Diese Erwartung bezieht sich insbesondere auf vereinfachende Modellannahmen und die zur Parameterschätzung verwendete Datenbasis. "Institute, deren Ressourcen im Risikomanagement nicht ausreichen, um die erforderlichen Voraussetzungen
zur Anwendung komplexer Modelle zu erfüllen, müssen entweder die für komplexe Verfahren erforderliche Methodenkompetenz aufbauen oder ihrer überschaubaren Geschäftstätigkeit und Risikosituation entsprechend auf einfachere Verfahren zurückgreifen, deren angemessene Anwendung sie gewährleisten können." (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht "Bankinterne Methoden zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und ihre bankaufsichtliche Bedeutung", März 2013, S. 36). Nach AT 4.1, dort insbesondere Tz. 8, 9 und 10, sind die in der Risikotragfähigkeitsrechnung "eingesetzten Methoden und Verfahren" – darunter fallen auch Modelle – zu validieren.
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