Das Modul AT 4.4.2 zur Compliance-Funktion wurde mit der 4. Novelle 2012 in die MaRisk eingefügt. Damit wurde der gesetzlichen Verankerung der Compliance-Funktion in § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Buchst. c) KWG als Bestandteil des Internen Kontrollsystems vorgegriffen, die erst im Zuge des CRD IV-UmsG v. 28.08.2013 mit Wirkung ab 01.01.2014 erfolgte (BGBl. I 2013, S. 3395 ff.). Der Regelungszweck besteht darin, den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können (vgl. Regierungsentwurf zum CRD IV-UmsG v. 22.08.2012 und AT 4.4.2 Tz. 1 Satz 1 MaRisk). Mit der Konkretisierung der Anforderungen zur Compliance-Funktion in den MaRisk wurden gleichzeitig die EBA Guidelines on Internal Governance (GL 44) vom 27.09.2011, Titel II, Nummer 28, aufgegriffen.
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