Die Regelung zu Übernahmen und Fusionen wurde 2010 im Zuge der dritten Novelle in die MaRisk eingefügt und stellt Anforderungen an die Fundiertheit der Entscheidungsvorbereitung bei Übernahmen anderer Unternehmen oder Fusionen mit anderen Unternehmen. Bei der MaRisk-Novelle 2012 wurde die Regelung wortgleich in das neue Teil-Modul AT 8.3 überführt.
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