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Antrag auf Bankerlaubnis  
06.09.2017

BaFin veröffentlicht Checkliste für Antrag auf Bankerlaubnis

ESV-Redaktion Recht
An viele Voraussetzungen geknüpft: Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften (Foto: SC-Photo/Fotolia.com)
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, braucht hierfür eine schriftliche Erlaubnis. Doch was ist bei der Antragstellung zu beachten? Antworten hierauf finden sich in einer Checkliste, die die BaFin kürzlich veröffentlicht hat.

Die Checkliste beginnt in Ziffer 1 mit dem Einreichungsverfahren. Dort wird klargestellt, dass der zukünftige Erlaubnisträger den Antrag schriftlich und in dreifacher Ausfertigung an die BaFin zu richten hat. Ein Antragsvordruck oder weitere besondere Formen sind hierfür nicht vorgesehen. Den Antragsinhalt beschreibt die Checkliste ausführlich in Ziffer 2. Die Liste beginnt mit allgemeinen Angaben und fährt mit zahlreichen grundsätzlichen Details zum Antragsteller fort.

Tragfähiger Geschäftsplan 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Vorlage eines tragfähigen Geschäftsplans. Dieser beschreibt die Art der geplanten Geschäftsaktivitäten und muss eine fundierte Darstellung der Entwicklung, der Märkte, der Zielkunden, der Strategie, der Errichtung von Zweigstellen und Tochterinstituten sowie der relevanten Risikofaktoren enthalten.

Hierbei muss eine Darlegung der geplanten erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte erfolgen. Hierzu gehören auch Geschäfte im Sinne der Liste für die „Gegenseitige Anerkennung” gemäß Anhang 1 der RL 2013/36/EU.

Umsetzbarkeit des Geschäftsplans

Die anfängliche und laufende Umsetzbarkeit des Geschäftsplans ist wie folgt darzustellen:
  • Vorlage von Planbilanzen
  • Prognosen für die GuV im Basisszenario oder auch Base Case Scenario 
  • Prognosen für die GuV im Stressszenario oder auch Worst Case Scenario 
Alle Angaben sind für mindestens die ersten drei vollständigen Geschäftsjahre nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu machen.

Anforderungen an die Geschäftsorganisation

Diese Darstellung beginnt mit einer Beschreibung des organisatorischen Aufbaus des Instituts mit einem Organigramm. Zudem ist die personelle und technische Ausstattung zu beschreiben. Hierzu zählen insbesondere Angaben über:
  • Inhaber von Schlüsselfunktionen (Key Function Holders) 
  • die Leitung der Risikomanagementfunktion (risk management function)
  • die Leitung der internen Kontrolle (internal control function)
  • die Leitung der Revision (audit function)
  • den Finanzvorstand
  • den Compliance-Beauftragten

Risikomanagement und aufsichtliches Meldewesen

Sodann muss das Risikomanagement einschließlich der geplanten internen Kontrollverfahren des Instituts, verbunden mit einer Darstellung des aufsichtlichen Meldewesens, ausführlich beschrieben werden.

Geldwäscheprävention und Kapitalanforderungen

Insoweit sind die organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darzulegen. Vor allem in diesem Zusammenhang sind auch Angaben zu Inhabern bedeutender Beteiligungen, sonstigen Anteilseignern und engen Verbindungen erforderlich.

Die Anforderungen an das Kapital ergeben sich aus folgender Übersicht:

Anfangskapital als hartes Kernkapital   Erforderliche Eigenmittel
  • Das nachzuweisende Anfangskapital des Institutes muss als hartes Kernkapital im Inland zur Verfügung stehen. 
  • Die Anforderungen hierzu ergeben sich aus Art. 26 Abs. 1 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 28 und ggf. 29 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).
  Hierunter sind Eigenmittel zu verstehen, die zum Geschäftsbetrieb erforderlich sind. Hierbei sind folgende Nachweise erforderlich:
  • Höhe und Qualität der geplanten Eigenmittel
  • Herkunft der erforderlichen Eigenmittel
Insoweit gelten die Vorgaben von Art. 92 CRR.Die Berechnung des Gesamtforderungsbedarfs muss auf Basis der geplanten Aktivitäten und vorzulegenden Planbilanzen nach Art. 92 Abs. 2 CRR erfolgen.

Risikotragfähigkeit und Deckungspotenzial

Ausgangspunkt ist ein Risikotragfähigkeitskonzept verbunden mit der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Im Wesentlichen sind hier die Kernrisiken der geplanten Aktivitäten für mindestens die ersten drei vollständigen Geschäftsjahre wie folgt zu beschreiben:   
  • Risikotragfähigkeit nach Basisszenario
  • Risikotragfähigkeit nach plausiblem Stressszenario
  • Risikodeckungspotential nach Höhe und Zusammensetzung auf Grundlage des Basisszenarios 
Checkliste - Erlaubnisverfahren - Zulassung als Kreditinstitut

Frühwarnung bei Kreditinstituten
Das Buch Risikomanagement und Frühwarnverfahren in Kreditinstituten, Aktuelle Anforderungen – Instrumente – Prüfung, des Experten-Teams um Ulrich Bantleon und Axel Becker, befassen sich unter anderem den bankaufsichtlichen Anforderungen an Frühwarnverfahren oder mit Krisenindikatoren bei Firmenkundenkrediten. Ausführungen zur Prüfung von Risikoklassifizierungsverfahren sowie zur Prüfung der Adressenausfallrisikosteuerung runden das Werk ab.

(ESV/bp)
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