• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Neues Rundschreiben der BaFin  
14.08.2019

BaFin veröffentlicht neues Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

ESV-Redaktion Recht
(Foto: megakunstfoto/Fotolia.com)
Die Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde (BaFin) hat kürzlich ihr neues Rundschreiben 06/2019 (BA) zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch veröffentlicht. Notwendig wurde dies durch die Berücksichtigung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Die EBA hatte ihre neuen „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ (EBA/GL/2018/02) im Juli 2018 veröffentlicht. Wie nun die  nationale Aufsichtsbehörde betont, will sie beim Einbau der EBA-Leitlinien den Änderungsaufwand der Kreditwirtschaft vertretbar halten. Den neuen Vorgaben zufolge müssen die Institute neben dem Baseler Standardschock künftig weitere sechs Zinsszenarien berücksichtigen. Das Rundschreiben löst das Schreiben 09/2018 (BA) ab.

Anwenderkreis

Die neuen Vorgaben haben alle Kreditinstitute im Sinne von § 1 Absatz 1 KWG zu beachten, die nicht von der Anwendung des §§ 10 Absatz 3 KWG ausgeschossen sind. Ebenso muss die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Vorgaben des Rundschreibens anwenden. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind Wertpapierhandelsbanken.

Methodenfreiheit nicht betroffen

Der BaFin zufolge bleibt die Methodenfreiheit der Institute zur internen Berechnung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken aufgrund der neuen Berechnungsvorgaben unberührt. Die neuen Zinsszenarien erweitern allerdings die zu berücksichtigenden Änderungen der Zinsstrukturkurve. 
 
Einerseits soll dies der Aufsicht ein vollständigeres Bild über die Zinsänderungsrisiken der Institute vermitteln. Darüber hinaus soll das aufsichtliche Verständnis zur Risikostruktur der Einzelinstitute, aber auch zum gesamten Bankensektor verbessert werde.

Die Inhalte des Rundschreibens 06/2019 (BA)
1.    Einleitung
2.    Anwenderkreis
3.    Messung der plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung
       3.1  Zinsszenarien
       3.2  Vorgaben zur Berechnung des Barwertverlustes
4.    Auswertung der Zinsszenarien
5.    Aufsichtliche Meldevorschriften
6.    Ablösung früherer Rundschreiben

Berücksichtigung von Cashflows ohne Margen möglich

Mit dem Inkrafttreten des Rundschreibens 9/2018 (BA) hatte die deutsche Aufsicht den Banken – in Abstimmung mit den Baseler Standards von 2016 – die Möglichkeit eröffnet, bei der Berechnung des Zinsänderungsrisikos die Cashflows ohne Margen zu berücksichtigen, und zwar auf der Grundlage des sogenannten „Innenzinssatzes“ oder der laufzeitadäquaten Geld- und Kapitalmarktzinssätze. 

Wie die Behörde hervorhebt, legt sie auch bei der Nichtberücksichtigung von Margen im Zinsänderungsrisiko Wert darauf, dass interne Risikosteuerungs- und Controllingprozesse die Risiken, die aus den Margen entstehen, angemessen berücksichtigen.

Geltung des Rundschreibens und Abstimmung mit der FinaRisikoV

Die Institute müssen die Vorgaben des Rundschreibens ab dem 31.12.2019 berücksichtigen. In dem Fall, dass zum Zeitpunkt der Geltung des neuen Rundschreibens die Überarbeitung der FinaRisikoV noch nicht abgeschlossen sein sollte, müssen die Institute ihre Meldung zu Zinsänderungen im Anlagekapitalbuch über Excel-Tabellen an die Aufsicht übermitteln. Zu diesem Zweck wird die Aufsicht dann rechtzeitig eine Vorlage an die Institute versenden.

Zum Rundschreiben 06/2019 (BA)

Mehr zum Thema

  09.04.2019
BaFin konsultiert erneut überarbeitetes Rundschreiben zum Zinsänderungsrisiko
  Die BaFin hat ihr Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch 9/2018 (BA) überarbeitet und zur Konsultation gestellt. Der Entwurf sieht vor allem Änderungen bei zusätzlichen Zinsszenarien und der Aggregation von Fremdwährungen vor. Weitere Bereiche betreffen laufzeitabhängige Zinsuntergrenzen und notleidende Forderungen. mehr …
 

Starting up in FinTech

Dennis Kunschke und Kai Schaffelhuber

Eines der ersten Werke im deutschen Markt, das Regulierung, Finanzierung und rechtliche Ausgestaltung von FinTechs systematisch und praktikabel in den Blick nimmt. Die wesentlichen Themen:
  • FinTechs im Praxis-Check
  • Wie verändert FinTech den traditionellen Bankensektor?
  • Regulatorische Aspekte 
  • Finanzierungsformen, MPL-Verbriefungs-Modell
  • Steuerrechtliche Aspekte 
  • Case-Studies und aktuelle Trends

(ESV/bp)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück