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Bankenaufsicht  
04.06.2018

BaFin veröffentlicht überarbeiteten Leitfaden für bankeninterne Risikotragfähigkeitskonzepte

ESV-Redaktion Recht
Neuer BaFin-Leitfaden soll Risiken im Bankensektor weiter reduzieren (Foto: ktasimar/Fotolia.com)
Wie die BaFin in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, haben Finanzaufsicht und Deutsche Bundesbank ihren Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte grundlegend überarbeitet. Anlass hierfür sind tiefgreifende Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und –praxis.

Bankinterne Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit haben erhebliche Bedeutung für die Bankensteuerung. Grundlage für den Leitfaden sind in Deutschland vor allem § 25 a KWG und die MaRisk. Mit der Überarbeitung haben die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) eine neue Grundlage erhalten, so die Meldung der Finanzaufsicht.

Normative und ökonomische Perspektive

Mit der Änderung soll vor allem eine normative und eine ökonomische Perspektive zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit eingeführt werden. Beide Perspektiven sollen sich ergänzen.

Im Überblick: Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte 
Einleitung

Grundsätze der aufsichtlichen Beurteilung


Ziele und Grundsätze des ICAAP
  • Allgemeines
  • Perspektiven des Risikotragfähigkeitskonzepts
Normative Perspektive
  • Ausgangspunkt der normativen Perspektive
  • Risikodeckungspotenzial in der normativen Perspektive
  • Risikoarten und Risikoquantifizierung in der normativen Perspektive
  • Kapitalplanung in der normativen Perspektive
Ökonomische Perspektive
  • Ausgangspunkt der ökonomischen Perspektive
  • Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive
  • Risikoarten und Risikoquantifizierung in der ökonomischen Perspektive
  • Generelle Hinweise zur Risikoquantifizierung
  • Weiterführende Hinweise zur Risikoquantifizierung
Stresstests

Steuerungsaspekte beider Perspektiven


Anhang: Ausführungen zum Umgang mit bestehenden Ansätzen

Ziele

Ziel des Leitfadens ist es, die künftigen Bewertungsmaßstäbe der Aufsicht in Bezug auf den ICAAP – Internal Capital Adequacy Assessment Process – transparent zu machen und diesen Teil des nationalen Aufsichtsprozesses durch umfängliches Aufgreifen aktueller Entwicklungen innerhalb des SSM für die Zukunft neu aufzustellen.

Bisherige Going-Concern-Ansätze

Bereits im September 2017 hatte die BaFin ein Diskussionspapier für den Leitfaden veröffentlicht und dabei betont, dass die Institute die bisherigen sogenannten „Going-Concern“-Ansätze bis auf weiteres weiternutzen dürfen. Entsprechende Kriterien und Maßstäbe zur aufsichtlichen Beurteilung sind im Anhang zum Leitfaden niedergelegt, die aus diesem Papier schon bekannt sind.

Bankaufsicht 18.09.2017
BaFin überarbeitet Diskussionspapier zu Leitfaden für aufsichtliche Beurteilung von bankinternen Risikomanagementverfahren
Bereits 2011 hatte die BaFin ihre Verwaltungspraxis zur aufsichtlichen Beurteilung von bankinternen Risikomanagementverfahren in einem Leitfaden konkretisiert. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank hat die Aufsichtsbehörde diesen nun grundlegend überarbeitet und als Diskussionspapier veröffentlicht. mehr …

Noch keine konkreten Umsetzungsfristen

Wie die BaFin betont, gibt es gegenwärtig noch keine konkreten Fristen, bis wann Banken spätestens in der neuen „ICAAPWelt“ ankommen müssen.

Allerdings sollten sich Banken, die die bisherigen „Going-Concern“-Ansätze weiter nutzen möchten, aber schon heute Gedanken darüber machen, wie sie ihre neuen Ansätze sinnvoll in eigene Risikotragfähigkeitskonzepte transformieren können. Der Meldung zufolge ist zu erwarten, dass die Zukunft bisheriger „Going-Concern“-Ansätze, auch vor dem Hintergrund von Harmonisierungsbestrebungen innerhalb des SSM – Single Supervisory Mechanism – zeitlich begrenzt sein wird.

Quelle: PM der BaFin vom 24.05.2018  – Leitfaden: Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte ... 

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(ESV/bp)
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