Der allgemeine rechtliche Rahmen für die Erwartungen an die Ausgestaltung der Internen Revision hat sich über die Jahre stetig weiterentwickelt. Unter anderem wurde die Corporate Governance in Unternehmen durch verschiedene Anpassungen des Gesellschaftsrechts gestärkt (z. B. im KonTraG von 1998), innerhalb derer die Interne Revision ein wichtiger Baustein ist (z. B. über das Modell der „Drei Verteidigungslinien“, siehe hierzu auch Kommentierung zu AT 4.4.3 Tz. 1).
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