Das Teilmodul BTO 1.2.5 "Problemkreditbearbeitung" enthält Vorgaben für den Sanierungsprozess und den Abwicklungsprozess. Die Sanierung hat das Ziel der Wiedererlangung der Ertragskraft des Unternehmens, während es bei der Abwicklung nur noch um die Eintreibung der Forderungen und ggf. die Verwertung von Sicherheiten geht. Der Entscheidung über die Sanierung bzw. Abwicklung geht idealerweise eine Intensivbetreuung als Vorstadium voraus (vgl. insoweit BTO 1.2.4); aber auch ein unmittelbarer Übergang von der Normalbetreuung zum Problemkredit liegt im Bereich der Erfahrung.
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