Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos und Reverse Repos), Wertpapierleihegeschäfte und Wertpapierkredite werden unter dem Begriff der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte erfasst. Ihr Transaktionswert hängt von Marktbewertungen ab und die vertraglichen Vereinbarungen enthalten meist Ein- bzw. Nachschussvereinbarungen.
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