Mit Wirkung zum 01.01.2014 haben die bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften für alle, dem Anwendungsbereich des KWG unterfallenden Institute eine sowohl strukturell, als auch funktional grundlegende Neuausrichtung erfahren. Die entsprechenden Veränderungen der Regelungssystematik der Eigenkapitalvorschriften des Bankenaufsichtsrechts stellen sicherlich die durchgreifendste Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften seit der Verabschiedung der 4. KWG-Novelle 1993 dar, wenn man sie nicht überhaupt als die umfassendste Novellierung des entsprechenden Regelungskreises seit Inkrafttreten des modernen KWG 1962 einordnen will.
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