Im Wortlaut: § 31 Abs. 1 Ziff. 2 ZAG – Strafvorschriften (in der zur Tatzeit gültigen Fassung) |
Wer … (Ziff.) 2. ohne Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Zahlungsdienste erbringt, … wird … in den Fällen der Nummern 1, 2 und 2a mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
FinTechs | 25.01.2018 |
Kunschke: „ICOs lassen sich bereits innerhalb der aktuellen Regulierung compliant und effizient abbilden“ | |
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FinTechs wollen nutzerfreundlich und schnell sein. Vor allem Startups bieten unter dieser Devise digitale Finanzdienstleistungen an. Doch wie reagiert die Branche? Welche rechtlichen Entwicklungen gibt es in diesem Bereich? Dies erörtert Rechtsanwalt Dennis Kunschke im Gespräch mit der ESV-Redaktion. mehr … |
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Starting up in FinTechFinTech - Herausgegeben von: Dennis Kunschke und Kai SchaffelhuberEines der ersten Werke im deutschen Markt, das Regulierung, Finanzierung und rechtliche Ausgestaltung von FinTechs systematisch und praktikabel in den Blick nimmt. FinTechs im Praxis-Check:
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