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23 Treffer, Seite 2 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterungen „Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung“ – Abschnitt 8.1 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 07/24
    …prinzipienorientiert formulierten Anforderungen an das Vorhalten von Daten die Regelungen des Abschnitts 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die… …vorgehaltenen Daten in der Lage sein, u. a. die Anforderungen der MaRisk zur turnusmäßigen und anlassbezogenen Risikoeinstufung unter Verwendung von… …ist zunächst sehr allgemein gehalten und besagt im Kern, dass ein organisatorischer Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung bestehen muss und die Daten… …, dass diese genutzt und gepflegt und somit zeitlich angemessen auswertbar sind. Die Formulierung „relevant“ bedeutet, dass nicht zwingend alle Daten… …Datenquellen (z. B. Risikosteuerung, Meldewesen, Accounting) sichergestellt werden. Zur Dokumentation und Aufbewahrung von Daten sind die Anforderungen nach AT 6… …Umsetzung ihres Rahmens für die Kreditrisikoüberwachung Folgendes berücksichtigen: a. Das System und die Dateninfrastruktur bieten die Möglichkeit, Daten zum… …und statistische Meldewesen determiniert. In noch stärkerem Maß wird das Set an erforderlichen Daten durch die zur Erfüllung der MaRisk-Anforderungen in… …BTO 1 erforderlichen Informationen bestimmt. Darüber hinaus liegt die Auswahl der für das eigene Risikomanagement erforderlichen Daten im Ermessen eines… …Kommentar – nach geographischem Standort/Branche – Wertminderungen, Abschreibungen etc. Die den genannten Daten zugrundeliegenden Anforderungen sind materiell… …relevanten Daten zu überprüfen und entsprechend sicherzustellen. Zum Regelungsbedürfnis bzgl. etwaiger Abweichungen von den Standardrichtlinien, -verfahren und…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.3.1 Tz. 2 „Verwendung von Frühwarnindikatoren/Watchlisten bei der Kontrolle der Kreditrisiken“ – Abschnitt 8.5 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 07/24
    …, die in der EBA-GL 2020/06 im Abschnitt 8.1 geregelt sind und auf die in den MaRisk in den Erläuterungen zu AT 4.3.2 Tz. 1 verwiesen wird, sollten Daten…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.4 Risikoklassifizierungsverfahren


    Lieferung: 07/24
    …Betrachtung einzufließen haben. Quantitative Kriterien sind messbare Daten bzw. Kennzahlen, die sich aus den vorliegenden Unterlagen ergeben. Typischerweise…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.2.4 Intensivbetreuung


    Lieferung: 06/24
    …Intensivbetreuung (ebenso von der Problemkreditbearbeitung) kann auch abgesehen werden, wenn der Zugriff auf die dafür erforderlichen Daten aufgrund objektiver…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.3.1 Verfahren zur Früherkennung von Risiken


    Lieferung: 06/24
    …Kriterien können sowohl interne (wie bspw. Limitauslastung und Rückstände) als auch externe Daten (wie bspw. Schufamerkmale oder Informationen aus dem… …werden, wenn ein Zugriff auf die für eine Risikofrüherkennung erforderlichen Daten aufgrund objektiver Gegebenheiten eingeschränkt ist. Solche… …zur Früherkennung von Risiken auch dann abgesehen werden, wenn ein Zugriff auf die für eine Risikofrüherkennung erforderlichen Daten aufgrund objektiver…
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  • Dokumententyp - Gesetz

    Pfandbriefgesetz – PfandBG


    Lieferung: 06/24
    …nach den §§ 22a bis 22o des Kreditwesengesetzes. (1b) Die Übermittlung der im Deckungsregister einzutragenden personenbezogenen Daten an eine… …Pfandbriefbank, die zum Zwecke der Refinanzierung über Pfandbriefe nach der Deckungsregisterverordnung zur Eintragung der Daten in ihr Deckungsregister…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung


    Lieferung: 05/24
    …Institut muss dabei – insbesondere mit Blick auf die Struktur des eigenen Portfolios – sicherstellen, dass die aggregierten Daten geeignet sind…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterungen „Bewertung von Immobiliensicherheiten und beweglichen Vermögenswerten“ – Abschnitte 7.1.1 und 7.1.2 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 05/24
    …angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über ausreichende und genaue Daten für eine auf statistischen Modellen basierende Bewertung verfügen… …sein, ebenso wie ausreichende und genaue Daten („sufficient and accurate data“). Auch die Anforderungen dieser Tz. gelten, ebenso wie Tz. 219, nur für… …. insoweit Kommentierung zu Tz. 219 mit Bezug auf AT 4.3.5 MaRisk. Hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die vorzuhaltenden Daten zu Forderungen und… …in Anhang 1 zu AT 4). Zur Qualität der den verwendeten Modellen zugrundeliegenden Daten siehe auch AT 4.3.5 Tz. 3 MaRisk. 14 Bitterwolf…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.2.2 Tz. 2, Erläuterungen „Regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer“ – Abschnitt 8.3 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 05/24
    …erforderlichen Informationen und Daten gemäß Abschnitt 5.1 und auf die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung gem. Abschnitt 5.2 anknüpfen. Die in diesen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.2.2 Tz. 3, Erläuterungen „Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten und beweglichen Vermögenswerten“ – Abschnitte 7.2.1 und 7.2.2 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 05/24
    …angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über genügend Daten für eine auf statistischen Modellen oder Indizes basierende Neubewertung verfügen… …, müssen angemessene IT-Verfahren, IT-Systeme und IT-Kompetenzen vorhanden sein wie auch genügende Daten. Die Anforderungen hier gelten nur für den Fall… …Tz. 220. Während in Tz. 220 von „ausreichende und genaue Daten“ („sufficient and accurate data“) die Rede ist, heißt es in Tz. 230 lediglich „genügend… …Daten“ („sufficient data“). Es dürfte allerdings kein Zweifel daran bestehen, dass auch bei Nutzung statistischer Modelle für die Neubewertung beweglicher… …Vermögenswerte die Daten nicht nur ausreichend sondern auch genau sein sollten. Bei Verwendung von Modellen sind darüber hinaus die Anforderungen gem. AT 4.3.5… …MaRisk zu beachten. Hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die vorzuhaltenden Daten zu Forderungen und auch zu Kreditsicherheiten siehe Abschn. 8.1… …verwendeten Modellen zugrundeliegenden Daten siehe auch AT 4.3.5 Tz. 3 MaRisk. 1 2 KWG, Erg.-Lfg. 5/24 Bitterwolf 13…
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