Im Rahmen der 6. MaRisk-Novelle 2021 wurden die Regelungen im Modul BTO 1.3 zu den Verfahren zur Risikofrüherkennung um die Thematik "Forbearance" erweitert. Dies zeigt sich auch an der erweiterten Überschrift des Moduls BTO 1.3, die nunmehr neben der "Früherkennung von Risiken" auch die "Behandlung von Forbearance" im Titel trägt.
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