Zu BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterungen „Bewertung von Immobiliensicherheiten und beweglichen Vermögenswerten“ (Abschnitte 7.1.1 und 7.1.2 der EBA-GL 2020/06)
Nach BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterungen haben Institute für Zwecke der Bewertung von Sicherheiten die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschn. 7.1.1 (Besicherung mit Immobilien) und Abschn. 7.1.2 (Besicherung mit beweglichen Vermögenswerten) zu beachten. Die Anforderungen werden für die „Besicherung mit Immobilien“ in Abschn. 7.1.1 in den Tz. 209 bis 214 und für die „Besicherung mit beweglichen Vermögenswerten in Abschn. 7.1.2 in den Tz. 215 bis 220 der EBA-GL 2020/06 spezifiziert und nachfolgend erläutert.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "KWG/CRR" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "KWG/CRR" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.