In den Art. 114 bis 134 werden im Standardansatz (KSA) den Risikopositionen anhand der Risikopositionsklassen Risikogewichte zugeordnet, die wiederum zum Teil aus der jeweiligen Bonitätsstufe abgeleitet werden, die der Bonitätsbeurteilung einer benannten Ratingagentur (ECAI)1 entspricht (= externes Rating). Den ECAI-Ratings kommt somit eine erhebliche Bedeutung zu.
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