Art. 433b regelt die Offenlegungsanforderungen für „kleine und nicht komplexe Institute“. Diese werden in der Praxis häufig auch als „SNCI“ (“small and non-complex institution”) bezeichnet. Der Artikel wurde im Rahmen der CRR II zum 28.06.2021 eingeführt. Dieser Abgrenzung kommt in der Praxis eine besondere Bedeutung zu, da erstmals Proportionalitätsaspekten direkt im Gesetzestext Rechnung getragen wird, die mit gezielten Vereinfachungen in den Offenlegungsanforderungen verbunden sind. Hintergrund für die Einführung einer Definition für SNCIs war, dass die bis dato geltenden Offenlegungspflichten für kleinere Institute unverhältnismäßig belastend waren. Daher sollen SNCIs weniger häufig und weniger detailliert offenlegen müssen als große Institute, damit sie bürokratisch entlastet werden (vgl. Erw.-Grund 57 zur CRR II).
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