KWG/CRR
 

    Anhang I Formel für die Bestimmung der Zusammensetzung des Liquiditätspuffers

Die Zusammensetzung des Liquiditätspuffers nach Art. 17 erfolgt nach den im Anhang I dargestellten Formeln. Der Liquiditätspuffer des Kreditinstituts setzt sich ab dem Berechnungsdatum zusammen aus:
–– Betrag der Aktiva der Stufe 1 zuzüglich
–– Betrag der Aktiva der Stufe 2A zuzüglich
–– Betrag der Aktiva der Stufe 2B
abzüglich des Minimums aus
–– Summe a), b) und c) oder
–– Betrag der überschüssigen liquiden Aktiva.

Lieferung: 06/20