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KWG/CRR

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9 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge


    Lieferung: 06/26
    …Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. 2 Glaser KWG – Kommentar 115 § 46f (9) 1 Für Schuldtitel, die vor dem 21. Juli… …geändert sowie ergänzt durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz) vom 23. 12. 2016… …Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthält insbesondere folgende Angaben: 1. welche Fristen einzuhalten sind… …und welche Folgen deren Versäumung hat; 2. wer für die Entgegennahme der Anmeldung und Erläuterung einer Forderung zuständig ist; 3. welche weiteren… …Maßnahmen vorgeschrieben sind; 4. welche Bedeutung die Anmeldung der Forderung für bevorrechtigte oder dinglich gesicherte Gläubiger hat und inwieweit diese… …Absatz 6 Satz 1 erfasst keine Schuldtitel, für die vereinbart ist, 1. dass die Höhe des Rückzahlungsbetrages vom Eintritt oder Nichteintritt eines zum… …Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von… …. 3) ..................... 14 Überblick: Sonderregelungen für die Insolvenz von Kreditinstituten .... 16 Einlagenpräferenz (Abs. 4)… …................................................ 23 Superprivilegierung für gedeckte Einlagen (Nr. 1) ................................. 27 Originäre Ansprüche der Einleger sowie nach § 16 EinSiG… …: ............................................ 33 Privilegierung für entschädigungsfähige Einlagen (Nr. 2) ....................... 34 Entschädigungsfähige Einlagen…
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  • Dokumententyp - Verzeichnis

    Inhaltsverzeichnis


    Lieferung: 06/26
    …Abschirmungsgesetz ..................... 115 § 3 Anh. 1 § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .................................. 115 § 4… …2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung… …Auszug ......... 115 § 46f Anh. 1 Merkblatt zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR- Instituten der Bundesanstalt für… …....................................................... 115 § 1 Anh. 3 Bescheid des Reichskommissars für das Kreditwesen vom 16. 06. 1936 ...................... 115 § 1 Anh. 3 KWG, Erg.-Lfg. 6/23 1 020… …Inhaltsverzeichnis Grundsätze für die Zulassung von Banken als Steuerbürgen vom 22. 07. 1969 – Auszug ..................................... 115 § 1 Anh. 3 Schreiben… …des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen an den ZKA vom 20. 06. 1972 ....................................................... 115 § 1 Anh. 3… …....................................................... 115 § 1 Anh. 3 Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Verkehr vom 22. 02. 1988 ...................... 115 § 1 Anh. 3 Schreiben des BAKred vom… …..................................... 115 § 1 Anh. 3 Schreiben des BAKred vom 10. 03. 1999 .... 115 § 1 Anh. 3 Schreiben des BAKred zu den „Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis… …zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG – Auszug .............. 115 § 1 Anh. 3 BaFin-„Hinweise für Investmentclubs“ von März 2003… …................................................................. 115 § 1 Anh. 3 § 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen – Solvabilitätsverordnung – SolvV


    Lieferung: 05/26
    …die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) als zuständige Behörde zu entscheiden hat, sind vorbehaltlich abweichender… …Bestimmungen in schriftlicher Form bei der Bundesanstalt zu stellen. (2) Anzeigen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, für die die Bundesanstalt die zuständige… …berücksichtigt die Bundesanstalt darüber hinaus alle etwaigen Empfehlungen, die der Europäische Ausschuss für Systemrisiken gemäß Artikel 135 Absatz 1 der… …Bundesanstalt die für das jeweilige Quartal festgelegte Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer auf ihrer Internetseite. Die Bundesanstalt… …antizyklischen Kapitalpuffer zu erwarten ist, und eine Begründung hierfür. § 35 Zusätzliche Veröffentlichungen für Quoten in Drittstaaten Die Bundesanstalt… …kürzeren Frist anzuwenden; 3. ist die jeweilige Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer in Fällen, in denen die Bundesanstalt die Quote für den… …. 6. 2013, S. 1). KWG/CRR, Erg.-Lfg. 5/26 1 190 Solvabilitätsverordnung Teil 2 Nähere Bestimmungen zu den Eigenmittelanforderungen für Institute und… …Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen § 5 Berechnungen und Meldungen für das aufsichtliche Benchmarking § 6 Auswertung des aufsichtlichen… …Benchmarkings Abschnitt 2 Ergänzende Regelungen zum IRB-Ansatz § 7 IRB-Ansatz-Eignungsbeurteilungen für interne Ratingsysteme §§ 8–15 (weggefallen) § 16… …Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug § 17 (weggefallen) § 18 IMM-Eignungsbeurteilung Abschnitt 3 Ergänzende Regelungen zur IMM Abschnitt 4 Ergänzende Regelungen…
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  • Dokumententyp - Verwaltungsvorschrift

    Die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute im Vierten Abschnitt des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs – §§ 340–340o HGB


    Lieferung: 05/26
    …Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen der Absätze 1 und 2a die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in den Fällen des Absatzes 2 die… …Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. (5) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt der… …. 2026 I Nr. 33) VIERTER ABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen Erster Unterabschnitt Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute… …für Zweigniederlassungen bestehen, bleiben unberührt. (2) Dieser Unterabschnitt ist auf Unternehmen der in § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Gesetzes über das… …Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind. Zusätzliche Anforderungen auf Grund von Vorschriften, die wegen der Rechtsform oder für… …Anforderungen auf Grund von Vorschriften, die wegen der Rechtsform oder für Zweigniederlassungen bestehen, bleiben unberührt. Zweiter Titel Jahresabschluss… …werden, haben auf ihren Jahresabschluss die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts… …anzuwenden, soweit in den Vorschriften dieses Unterabschnitts nichts anderes bestimmt ist. Kreditinstitute haben außerdem einen Lagebericht nach den für große… …die ausgewiesenen Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind. (3) Sofern Kreditinstitute einer prüferischen… …Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27. 6. 2013, S. 1) aufstellen, sind auf diese die für den Jahresabschluss geltenden Rechnungslegungsgrundsätze anzuwenden…
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  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über das Kreditwesen – Kreditwesengesetz – KWG


    Lieferung: 04/26
    …Aufgaben nicht gemäß Artikel 6 Absatz 6 dieser Verordnung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) wahrgenommen werden, 2… …Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 23. 12. 2016 (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG, BGBl. I 2016… …Bundesanstalt beantragt hat. 7 Dies gilt auch für die systematische Internalisierung von Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten und… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. 04. 2002 (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz – FinDAG, BGBl. I 2002, 1310); 17. Artikel 6 des Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des… …(Investmentmodernisierungsgesetz, BGBl. I 2003, 2676); 25. Artikel 71 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. 12. 2003 (BGBl. I 2003, 2848); 26… …zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission vom 16. 07. 2007… …(Investmentänderungsgesetz, BGBl. I 2007, 3089); 37. Artikel 6 des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vom 12. 08. 2008 (MoRaKG, BGBl. I… …Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinsti- KWG/CRR, Erg.-Lfg. 4/26 3 106 KWG – Text tute und zur… …Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren vom 22. 06. 2011 (OGAW-… …Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 vom 03. 04. 2013 (SEPA-Begleitgesetz, BGBl. I 2013…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums


    Lieferung: 03/26
    …Europäischen Wirtschaftsraums (1) 1 Ein CRR-Kreditinstitut hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich nach Maßgabe des Satzes 2 die Absicht… …die Bundesanstalt die Anzeige an sie weiter. (2) 1 Besteht kein Grund, die Angemessenheit der Organisationsstruktur und der Finanzlage des Instituts… …Aufnahmemitgliedstaates weiter, teilt die Bundesanstalt dem Institut innerhalb von drei Monaten nach Eingang sämtlicher Angaben nach Absatz 1 Satz 2 die Gründe dafür mit. 4… …Stellen oder spätestens nach Ablauf einer Zweimonatsfrist seine Tätigkeit in dem anderen Staat aufnehmen. (3) 1 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend für die… …Zugang zu seinem Handelssystem zu gewähren und ihnen das Handeln an seinen Märkten zu ermöglichen, hat er dies der Bundesanstalt anzuzeigen, sofern es sich… …um die erstmalige Zugangsgewährung an einen Handelsteilnehmer in dem betreffenden Staat handelt. 2 Die Bundesanstalt unterrichtet die zuständigen… …Stellen des Aufnahmemitgliedstaates innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige von dieser Absicht. 3 Der Betreiber hat der Bundesanstalt auf Anfrage… …Bundesanstalt innerhalb einer angemessenen Frist diese Angaben mit. 2 Albert KWG – Kommentar 115 § 24a (3b) (weggefallen) (3c) 1 Auf ein… …Absicht hat, für diese Tätigkeit eine Zweigniederlassung in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zu errichten oder diese Tätigkeit im Wege… …Verhältnisse, die nach Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 3c Satz 1 angezeigt wurden, hat das Institut der Bundesanstalt, der Deutschen Bundesbank und…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 01/26
    …Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft das für die Zusammenfassung verantwortliche übergeordnete Unternehmen, die für die Erfüllung der… …jeweiligen Pflichten nach den §§ 10a und 25 Absatz 1 erforderlichen Angaben erhält. 2 Satz 1 ist hinsichtlich der für die Erfüllung der Pflichten nach § 10a… …erforderlichen Angaben nicht anzuwenden, wenn ein Institut für einzelne gruppenangehörige Unternehmen die erforderlichen Angaben für die Zusammenfassung nach § 10a… …Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung getragen und es der Bundesanstalt ermöglicht wird, die Einhaltung dieser Voraussetzung zu… …in Satz 1 genannten Beteiligung oder Unternehmensbeziehung unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. (2) Die… …Bundesanstalt kann die Fortführung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung untersagen, wenn das übergeordnete Unternehmen oder das Institut im Sinne des… …Artikels 22 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die für die Erfüllung der Pflichten nach den §§ 10a, 13 Absatz 3, § 25 Absatz 1 oder nach den Rechtsverordnungen… …erforderlichen Angaben nicht erhält. Die Ausnahme nach Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend für die Untersagungsermächtigung nach Satz 1. Eingefügt durch die Dritte… …Finanzmarktförderungsgesetz) vom 24. 03. 1998 (BGBl. I S. 529). Geändert durch Art. 2 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. 04. 2002 (BGBl. I S… …Kreditwesengesetzes, welcher Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen enthält, und dort im Kapitel…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 01/26
    …Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, –… …des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, – ggf. Teilnahmenachweis über Fortbildung… …Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll oder des Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für… …oder Aufsichtsorgans von Instituten und Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für… …, gemischte Finanzholding-Gesellschaften) (1) 1 Für Einzelanzeigen einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft nach § 12a… …Verordnung einzureichen. 3 § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend. (2) Für die Anzeigen nach § 24 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 und Satz… …alle für die Ausfüllung der Anzeigen erforderlichen Daten verfügt (z. B. nach einem Zukauf einen neues gruppenangehörigen Unternehmens durch die Holding… …vertretenen Branche muss 6 Mrd. Euro übersteigen; alternativ muss für jede Branche der durchschnittliche Anteil der Bilanzsumme an der Bilanzsumme der… …Regulierungsstandards zur Festlegung der Bedingungen für eine Konsolidierung in den in Artikel 18 Absätze 3 bis 6 sowie 8 beschriebenen Fällen nicht mehr fortführbar (vgl… …, wobei das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ (Vordruck AB, Anl. 3 zur AnzV) zu verwenden ist. Es handelt sich um eine Sammelanzeige, d. h. für…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 01/26
    …Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) erhebt Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund… …. Solvabilitätsverordnung, 11. Anlegerentschädigungsgesetz, 12. Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz), 13… …Grundlage des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) 10 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage… …Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung – FinDAGebV) vom 2. September 2021 (BGBl. I S. 4077), zuletzt… …und des Rates vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (ABl. L 115 vom 25. 4. 2013, S. 18), die zuletzt durch die… …technische Regulierungsstandards für die Clearingpflicht (ABl. L 314 vom 1. 12. 2015, S. 13), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/237 (ABl. L… …. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Clearingpflicht (ABl. L 103 vom 19. 4. 2016, S. 5; L 183… …technische Regulierungsstandards für die Clearingpflicht (ABl. L 195 vom 20. 7. 2016, S. 3; L 196 vom 21. 7. 2016, S. 56), die zuletzt durch die Delegierte… …technische Regulierungsstandards zu Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekonktrakte (ABl. L 340 vom 15. 12… …worden ist, 32. Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung…
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